Facial Plastic Surgery

M. Baltensperger MD DMD — R. Lebeda MD DMD — U. Teutsch MD DMD — T. Bottler MD DMD — H. Thuau MD (FRCS) – F. Jung DMD
Pionierpark Zürcherstrasse 7, CH-8400 Winterthur
Tel. +41 52 209 07 07, Fax +41 52 209 07 08, info@kiefergesichtschirurgie.ch, kiefergesichtschirurgie@hin.ch

Häufig gestellte Fragen (frequently asked questions)

Plastische Gesichtschirurgie

Frage: Muss ich für einen plastisch-chirurgischen Eingriff im Gesicht zu einem Schönheitschirurgen?

Antwort: Der Begriff Schönheitschirurgie ist kein offiziell geschützter Titel. Somit kann sich jeder Arzt auch als Schönheitschirurg bezeichnen. Bei der Wahl eines Arztes für Ihre Behandlung sollten Sie auf jeden Fall darauf achten, dass es sich um einen ausgewiesenen Spezialisten handelt, der von seinem Fachgebiet her mit der Gesichtschirurgie vertraut ist. Zudem sollte er einen Facharzttitel FMH oder eine vergleichbare Ausbildung aufweisen, welche eine solide Grundausbildung in seinem Fach garantiert. Die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie befasst sich als einziges Fachgebiet der Medizin ausschließlich mit dem gesamten Gesicht und zwar sowohl mit dem Gesichtsschädel einschließlich der Zähne und dem zahntragenden Knochen, sowie den Weichteilen, einschließlich Nase, Ohren und Augenlider. Die Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie befasst sich ebenfalls mit dem schwerpunktmäßig mit dem Gesicht, insbesondere den Weichteilen. In unseren Praxen arbeiten Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie zusammen und Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie eng miteinander. So kann die Expertise von 2 Fachrichtungen in jede Behandlung einfließen um das bestmögliche Resultat für den Patienten zu ermöglichen.

Frage: Was versteht man unter plastischer oder ästhetischer Kiefer- und Gesichtschirurgie?

Antwort: Das Fachgebiet der Kiefer- und Gesichtschirurgie beinhaltet sowohl wiederherstellende als auch ästhetische Eingriffe sämtlicher Bereiche des Gesichts und des Gesichtsschädels.

Die wiederherstellende Chirurgie des Gesichts korrigiert angeborene oder entwicklungsbedingte Missbildungen, Folgen von Unfällen, Infektionen oder Tumoren. Es handelt sich dabei um ein klassisches Teilgebiet der Kiefer- und Gesichtschirurgie. Weitere Informationen zur wiederherstellenden Kiefer- und Gesichtschirurgie finden Sie unter www.kiefergesichtschirurgie.ch.

Als plastische oder ästhetische Kiefer- und Gesichtschirurgie bezeichnet man operative Eingriffe, welche zum Ziel haben, Gesichtsstrukturen zu verschönen und so den Gesamtausdruck des Gesichts zu harmonisieren ohne dabei die Persönlichkeit des Patienten zu verändern. Dabei werden sowohl der Gesichtsschädel als auch Weichteile des Gesichts ins Therapiekonzept einbezogen um ein optimales Resultat zu erzielen. Nähere Informationen zu diesem Teilgebiet der Kiefer- und Gesichtschirurgie finden sie auf dieser Website.

Frage: Wie muss ich mich auf einen plastisch-chirurgischen Eingriff im Gesicht vorbereiten?

Antwort: Prinzipiell gelten die gleichen Empfehlungen wie vor jedem chirurgischen Eingriff. Schmerzmittel (z. B. Aspirin) und Blut verdünnende Medikamente sollten 10-14 Tage vor dem Eingriff nicht mehr eingenommen werden. In manchen Fällen ist es empfehlenswert, Kontakt mit Ihrem Hausarzt aufzunehmen. Ebenfalls verzichten sollten Sie auf Alkohol und Schlafmittel. Wichtig ist, dass Sie bei der ersten Konsultation bei Ihrem behandelnden Arzt eine Liste aller Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen, mitbringen. Für Eingriffe in Gesicht ist es außerdem notwendig, dass Sie am Tag des Eingriffsungeschminkt und ausgeruht erscheinen. Eine Sonnenbrille für nach dem Eingriff ist bei Eingriffen in der Augenregion (z.B. Lidplastik) empfehlenswert.

Frage: Können plastisch-chirurgischen Eingriffe ambulant durchgeführt werden oder muss man hierfür ins Spital? Können die Eingriffe in lokaler Betäubung durchgeführt werden oder braucht es eine Vollnarkose?

Antwort: Ein Großteil der plastisch-chirurgischen Eingriffe im Gesicht kann problemlos ambulant durchgeführt werden, zumeist sogar in örtlicher Betäubung. Diese Eingriffe werden in unseren beiden Praxen in Winterthur und Baden durchgeführt.
Eine weitere Möglichkeit ist die zusätzliche Gabe eines Beruhigungsmittels. In unserem voll eingerichteten Operationssaal in unserer Praxis in Winterthur sind wir auch vollumfänglich für ambulante Eingriffe in Vollnarkose eingerichtet. Nach der Operationen erholen Sie sich in unserem Aufwachraum, bis Sie sich fit fühlen die Praxis in Begleitung zu verlassen. Hierfür arbeiten wir zusammen mit den Anästhesiespezialisten von narkose.ch.
Für gewisse Eingriffe im Gesicht ist jedoch ein kurzer Spitalaufenthalt indiziert. Unsere affiliierten Kliniken liefern Ihnen hierbei nebst modernster technischer Ausstattung auch ein Maximum an Komfort und Privatsphäre für einen optimalen Aufenthalt.

Frage: Werden die Kosten für plastisch-chirurgische Eingriffe im Gesicht von der Krankenkasse bezahlt?

Antwort: Nein, in der Regel nicht. Bei den meisten plastisch-chirurgischen Eingriffen im Gesicht besteht keine Leistungspflicht der Krankassen. In gewissen Fällen, wo eine medizinische Indikation einen Eingriff rechtfertigt, werden die Kosten jedoch übernommen. Fragen Sie ihren behandelnden Arzt diesbezüglich.

Frage: Wie lange dauert es nach einem plastisch-chirurgischen Eingriff im Gesicht bis ich wieder unter die Leute gehen kann?

Antwort: Nach jedem chirurgischen Eingriff im Gesicht kann es zu Blutergüssen sowie einer mehr oder weniger ausgeprägten Schwellung kommen. Die Dauer des Heilungsprozesses hängt von der Art der Operation ab. Seien Sie sich bewusst, dass es auch von Patient zu Patient erhebliche individuelle Unterschiede geben kann. Entscheidend für einen optimalen Heilungsverlauf ist mitunter auch ihr Verhalten nach der Operation. Regelmäßige Nachkontrollen nach jedem Eingriff sind zwingend um den Heilungsprozess zu überwachen. Planen sie deshalb genügend Zeit nach der Operation für sich ein, um den Heilungsprozess möglichst günstig zu beeinflussen.

Frage: Ist es möglich eine Gratiskonsultation zu erhalten?

Antwort: Nein. Gratiskonsultationen sind unserer Meinung nach unprofessionell und irreführend. Wir bieten in unseren Praxen deshalb keine Gratiskonsultationen an. Wir nehmen uns für jeden Patienten gerne die Zeit und Mühe, welche eine seriöse Erstbeurteilung erfordert. Die ist mit einem gewissen Aufwand verbunden, den wir in der Regel mit CHF 200.- verrechnen. Die Erstkonsultation wird aber im Falle einer durchgeführten Behandlung der Behandlungspauschale vollständig gutgeschrieben bzw. ist in dieser enthalten.